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   VGH Bayern, 15.05.2008 - 4 ZB 07.1914   

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https://dejure.org/2008,75204
VGH Bayern, 15.05.2008 - 4 ZB 07.1914 (https://dejure.org/2008,75204)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.05.2008 - 4 ZB 07.1914 (https://dejure.org/2008,75204)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Mai 2008 - 4 ZB 07.1914 (https://dejure.org/2008,75204)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abfallentsorgungsgebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Leistungsgebühr; Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2008 - 4 ZB 07.1914
    Mit der verbrauchsunabhängigen Grundgebühr soll die Inanspruchnahme der Annahme- und Betriebsbereitschaft der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung abgegolten werden; sie zielt insoweit auf eine Abgeltung der sogenannten Fixkosten wie z.B. Personal-, Verwaltungs-, Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten ab (BayVerfGH vom 24.7.2006 BayVBl 2007, 42/43; BVerwG vom 1.8.1986 NVwZ 1987, 231).

    Belastet eine Gebührenregelung nur einen Teil der Gebührenpflichtigen mit einer Grundgebühr, verstößt dies gegen den Gleichheitssatz, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, die die Ungleichbehandlung rechtfertigen (BVerwG vom 1.8.1986 NVwZ 1987, 231/232; BayVGH vom 1.2.1995 BayVBl 1995, 432/433).

  • VGH Bayern, 20.10.1997 - 4 N 95.3631
    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2008 - 4 ZB 07.1914
    Nach der Rechtsprechung des Senats erfordert die Festsetzung der Grundgebühr nur geringe Differenzierungsanforderungen, weil die Vorhaltung der Entsorgungseinrichtung den Verursachern von viel und von wenig Abfall in gleichem Maße nutzt (BayVGH vom 20.10.1997 BayVBl 1998, 148/151).
  • VGH Bayern, 15.05.2008 - 4 ZB 07.1060

    Abfallentsorgungsgebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Leistungsgebühr;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.05.2008 - 4 ZB 07.1914
    Die Verfahrensakte AN 11 K 06.1770 und 4 ZB 07.1060 waren beigezogen.
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